
HONORAR – Die Honorarabrechnung mit den privaten Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen erfolgt auf Basis des geltenden Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH). Mein Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP), gem. den Abschnitten B und G der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
- Marburger Konzentrationstraining (6 x 75 Minuten + 2 Elternabende, 225 EUR)
- Marburger Verhaltenstraining (6 x 90 Minuten + 1 Elternabend, 250 EUR)
- Lerntherapie | Einzelsetting | Coaching (60 Minuten, 60 EUR)
Ich bitte Sie um Barzahlung direkt im Anschluss an unsere Termine. Nach Abschluss des Trainings erhalten Sie eine Rechnung über alle im genannten Zeitraum von mir erbrachten Leistungen. Gemäß § 4 UStG sind therapeutische Leistungen umsatzsteuerbefreit.
SELBSTZAHLER – Als Selbstzahler übernehmen Sie die Kosten für die Psychotherapie. Dieses Vorgehen bietet Ihnen verschiedene Vorteile: Sie können die Therapie ohne Formalitäten und somit zeitnah beginnen. Sie genießen absolute Vertraulichkeit – Ihre Diagnose wird nicht aktenkundig und bleibt Ihre Privatsache. Die Aufwendungen für die Psychotherapie können als außergewöhnliche Belastung (Krankheitskosten) im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Wichtig ist hierbei ein ärztliches Attest, das die medizinische Notwendigkeit der Heilbehandlung nachweist und vor Beginn der Behandlung ausgestellt wurde.
ERSTATTUNGSLEISTUNGEN DER KRANKENVERSICHERUNGEN – Die Erstattung der Kosten einer Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz durch die diversen Krankenversicherungen ist sehr unterschiedlich. Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen die Heilpraktikerleistungen in der Regel nicht. Private Krankenversicherungen sowie Zusatzversicherungen für Heilpraktiker Psychotherapie erstatten diese abhängig vom jeweiligen Tarif. Ob und in welcher Höhe Sie eine Erstattung erhalten, hängt daher immer von Ihrem persönlichen Versicherungsvertrag ab. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung. Gern unterstütze ich Sie bei der Erstellung des Antrags auf Kostenübernahme.
ONLINE-THERAPIE – Gern können wir im persönlichen Erstgespräch zu Beginn prüfen, ob sich Ihr Anliegen grundsätzlich für die psychologische Beratung per Telefon, Skype, Chat oder E-Mail eignet.
HAUSBESUCHE – Sollte es Ihnen nicht möglich sein in meine Praxis zu kommen, können wir unsere Gespräche gern bei Ihnen zu Hause führen. Für Hausbesuche berechne ich eine zusätzliche Pauschale, die wir individuell (je nach Entfernung) vereinbaren.